JUAntrag
Wortprotokolle in Strafverfahren
Rechtssicherheit und Justizentlastung durch bessere Dokumentation: Wortprotokolle bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen als neuen Standard etablieren
- Beschluss
- Beschlossen im August 2026
- Gremium
- Kreisvorstand der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
Inhalt des Antrags
Beschlusstext
Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien setzt sich für eine Änderung der StPO ein, sodass strafgerichtliche Hauptverhandlungen in Deutschland künftig in Form eines Wortprotokolls dokumentiert werden. Dies soll in der konkreten Umsetzung entweder durch einen Stenographen oder einer transkribierten Tonaufzeichnung realisiert werden.
Begründung
Bisher ist die Qualität der gerichtlichen Dokumentation in Deutschland – anders als beispielsweise im angloamerikanischen Ausland – durch den Ergebnis-/Formalprotokollstandard erheblich gemindert. Insbesondere bei Strafverfahren, in welchen eine sorgfältige Beweiserhebung im Sinne des schutzwürdigen Angeklagten einen herausgehobenen Stellenwert hat, stellt dies einen klaren Mangel dar.
Eine exakte Dokumentation von Zeugenaussagen inklusive entscheidungserheblicher Details würde einen erhöhten Schutz vor Berufungs- und Revisionsverfahren bieten und diese zudem deutlich erleichtern und ggf. durch Wegfall weiterer Vernehmungen verkürzen. Zudem würde eine wortgetreue Dokumentation einen höheren Standard der Objektivität etablieren, der nicht primär von der Erinnerung des Richters bzw. des Protokollanten abhängt, sowie relevanten Details bei entscheidungserheblichen Zeugenaussagen gerecht werden. Außerdem würde Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Vertreter der Nebenklage bei ihrer Arbeit entlastet, indem sie sich eine exaktere Abschrift des bisherigen Prozessgeschehens zur Vorbereitung heranziehen können und während der Verhandlung nicht durch das Erfordernis eigener Notizen eingeschränkt sind. Besonders erheblich wäre dies für Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten, wo im Rahmen reiner Formprotokolle bisher gänzlich auf eine auch nur oberflächliche Dokumentation der Beweiserhebung verzichtet wird. Darüber hinaus ist vor allem bei einer späteren Verfolgung von Aussagedelikten der genaue Wortlaut häufig von Relevanz und ein objektiver Beweis in Form eines Wortprotokolls zuträglich – somit würde eine wortgetreue Dokumentation insbesondere bei der Ahndung dieser Delikte sowohl den Schutz des Angeklagten verbessern als auch den entsprechenden Prozess deutlich erleichtern.
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