JUAntrag
Strafgerichtsbarkeit in Leipzig
Sachsen als Standort der Rechtspflege stärken: Strafgerichtsbarkeit des Bundes in Leipzig vereinigen
- Beschluss
- Beschlossen im August 2026
- Gremium
- Kreisvorstand der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
Inhalt des Antrags
Beschlusstext
Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien setzt sich für die Vereinigung der höchsten deutschen Strafgerichtsbarkeit in Leipzig ein. Dafür sollen die Strafsenate 1 bis 4 des Bundesgerichtshofs schrittweise nach Leipzig verlagert werden. Dem folgend soll auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach Leipzig umziehen.
Begründung
Insgesamt 66 Jahre lang – bis zur innerdeutschen Teilung – war Leipzig Sitz des höchsten deutschen Gerichts und hat somit eine herausgehobene Position in der deutschen Rechtsgeschichte wie -entwicklung inne. Vor diesem Hintergrund erscheint es ernüchternd, dass Leipzig, zusätzlich die größte Stadt Ostdeutschlands, im Jahre 1992 beim Kompromiss zur Verteilung der deutschen Bundesgerichte nur sehr bedingt bedacht wurde. In Hinblick darauf, dass sowohl Bundesverfassungsgericht als auch sämtliche Zivilsenate des BGH in Karlsruhe ansässig sind, scheint es nicht unverhältnismäßig, zumindest die oberste Strafgerichtsbarkeit vollständig nach Leipzig zu verlagern.
Neben der besonderen historischen Grundlage für die Maßnahme ist diese langfristig auch aus Gründen der Praktikabilität und Konsequenz geboten. Eine Konzentration der Strafrechtspflege in Leipzig entspricht dem bereits 1992 von der Föderalismuskommission vorgeschlagenen Kompromiss. Eine dauerhafte räumliche Trennung der ersten vier von den anderen drei (und künftig im Rahmen der „Rutschklausel“ möglicherweise darüber hinaus in Leipzig einzurichtenden) Strafsenaten sowie vom GBA ist nicht zielführend und erschwert die innerbehördliche Zusammenarbeit.
Anliegen sollte sein, die neuen Bundesländer auch außerhalb Berlins institutionell zu fördern – wobei Leipzig als Zentrum der deutschen Strafgerichtsbarkeit (als größte Stadt Ostdeutschlands und mit einem historischen Bezug zur höchstrichterlichen Rechtspflege) geeigneter nicht sein könnte.
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