JUAntrag
Rückzahlungsmodell für Hochschulausbildung
Staatliche Bildungsinvestitionen sichern: Rückzahlungsmodell für öffentlich finanzierte Hochschulausbildung
- Beschluss
- Beschlossen im August 2026
- Gremium
- Kreisvorstand der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Sächsische Staatsregierung
- Weg
- Eingereicht zum Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien am 26. September 2026
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
Inhalt des Antrags
Beschlusstext
Die Sächsische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Prüfung und Entwicklung unionsrechts- und verfassungskonformer Rückzahlungs- und Beteiligungsmodelle für öffentlich finanzierte Hochschulausbildungen einzusetzen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Absolventinnen und Absolventen, deren Hochschulausbildung ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, bei einer dauerhaften Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes und ihrer beruflichen Tätigkeit ins Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ausbildung angemessen an den zuvor entstandenen öffentlichen Ausbildungskosten beteiligt werden können.
Ziel ist es, ein Modell zu entwickeln, das die individuelle Freiheit zur Wahl des Wohn- und Arbeitsortes wahrt und zugleich sicherstellt, dass erhebliche öffentliche Bildungsinvestitionen langfristig der Gesellschaft und dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugutekommen.
Begründung
Deutschland investiert erhebliche öffentliche Mittel in die Ausbildung seiner Studierenden. Insbesondere an staatlichen Hochschulen werden die tatsächlichen Kosten zur Bereitstellung von Studienmöglichkeiten den Studierenden unentgeltlich von der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Diese öffentliche Investition ist politisch und gesellschaftlich gewollt. Sie ermöglicht jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft den Zugang zu hochwertiger akademischer Bildung und schafft damit die Grundlage für beruflichen Erfolg, Innovation und wirtschaftlichen Wohlstand. Diese Aufwendungen sind zugleich eine Investition in den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen tragen nach ihrem Studium durch ihre berufliche Tätigkeit, ihre Steuerzahlungen, ihre Innovationen und ihre gesellschaftliche Tätigkeit zur Finanzierung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens bei.
Problematisch wird es jedoch, wenn der deutsche Staat die Ausbildung finanziert, während ein erheblicher Teil der daraus entstehenden wirtschaftlichen Wertschöpfung dauerhaft in anderen Staaten stattfindet. Gerade bei hochqualifizierten Fachkräften besteht für Deutschland ein erhebliches Interesse daran, dass die im Inland ausgebildeten Menschen auch dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Untersuchungen zur internationalen Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zeigen beispielsweise, dass Deutschland über längere Zeiträume mehr Wissenschaftler ins Ausland verliert, als es aus dem Ausland gewinnt. Ende 2023 waren rund 63.000 in Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte bei der deutschen Ärztekammern als ins Ausland abgewandert erfasst. Vor diesem Hintergrund fällt die Rechtfertigung der hohen Bildungsinvestitionen in betroffenes Personal zunehmend schwer.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jungen Menschen die freie Wahl ihres Wohn- und Arbeitsortes zu nehmen. Deutschland soll ein attraktiver Standort bleiben und niemand soll daran gehindert werden, im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder zu leben.
Es ist jedoch legitim, zwischen der Freiheit zur Auswanderung und der eigentlich solidarisch angelegten Finanzierung einer staatlichen Leistung zu unterscheiden. Wer sich für eine staatlich finanzierte Hochschulausbildung entscheidet, erhält eine erhebliche Investition der Allgemeinheit in seine persönliche berufliche Qualifikation. (Bsp. Medizin zws. 200.-400.000€) Wenn diese Investition unmittelbar -und teils planmäßig unter Ausnutzung der niedrigschwelligen Studienmöglichkeiten Deutschlands- nach Abschluss des Studiums dauerhaft außerhalb Deutschlands wirtschaftlich verwertet wird, erscheint es sachgerecht, eine angemessene Beteiligung an den hierfür solidarisch aufgewendeten Mitteln vorzusehen.
Die Junge Union Sachsen setzt sich daher für eine generationengerechte Bildungspolitik ein, in der staatliche Bildungsinvestitionen nicht nur als Kosten, sondern als langfristige Investitionen in den Wohlstand unseres Landes verstanden werden. Wer von dieser Investition profitiert, soll grundsätzlich auch einen Beitrag dazu leisten, dass zukünftige Generationen dieselben Chancen erhalten.
Weitere Anträge
Polizeiliche Befugnisse nach PAG-Vorbild
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll Sachsen prüfen, welche verfassungsgemäßen Befugnisse des bayerischen Polizeirechts es in das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz übernehmen kann.
Strafgerichtsbarkeit in Leipzig
Die Strafsenate 1 bis 4 des Bundesgerichtshofs sollen schrittweise nach Leipzig verlagert werden, der Generalbundesanwalt soll folgen.
Wortprotokolle in Strafverfahren
Strafgerichtliche Hauptverhandlungen sollen künftig als Wortprotokoll dokumentiert werden, durch einen Stenographen oder eine transkribierte Tonaufzeichnung.