JUAntrag
Anwenden statt Abwarten: Die KI-Agenda für Sachsen
Angenommen auf dem 48. Landestag
Position der JU Sachsen und Niederschlesien
- Beschlossen
- 8. September 2026
- Gremium
- Kreistag der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Sächsische Staatsregierung, CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Landesvorstand der JU Sachsen und Niederschlesien
- Weg
- Auf dem 48. Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien am 26. September 2026 angenommen
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
1. Einleitung
Jeder dritte in Europa produzierte Chip stammt aus Sachsen. Bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz liegt der Freistaat zurück. Die beiden deutschen KI-Fabriken des EuroHPC-Programms stehen in Stuttgart und Jülich, keine davon in Ostdeutschland. Die Landesverwaltung hat bis heute kein zentrales Assistenzsystem für ihre Beschäftigten. Sächsische Schüler haben keinen Zugang zu dem KI-Assistenten des eigenen Bildungsservers. Und nach dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 sollen bis 2040 rund 8.700 Stellen im Landesdienst wegfallen, weil bis 2038 rund 37.000 Beschäftigte des Freistaates altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden.
Der Leitantrag der Jungen Union Deutschland fordert die Länder auf, verbindliche Einführungspläne für Künstliche Intelligenz in Schulen und Verwaltungen mit klaren Zielen und überprüfbaren Zeitplänen vorzulegen. Den Inhalt dieser Pläne benennt er nicht. Dieser Antrag benennt ihn für Sachsen. Keine seiner Forderungen setzt ein neues Landesgesetz voraus; sie liegen im Bereich von Verwaltungshandeln, Rechtsverordnung, Vergabe und Beteiligung. Sie nutzen bestehende Programme und Verfahren; wo Mittel erforderlich sind, gehen Nachnutzung und Bundes- oder EU-Mittel vor.
2. Künstliche Intelligenz in der Landesverwaltung
Der Freistaat hat die Strukturen aufgebaut. Kompetenzstelle KI, Community of Practice und Prozessplattform Sachsen sind eingerichtet. Ein Assistenzsystem für die Beschäftigten selbst gibt es nicht. Baden-Württemberg betreibt F13, Bayern BayernKI, Thüringen nutzt F13 nach; Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt setzen auf LLMoin. In Hamburg lagen zwischen dem Produktivstart im Dezember 2024 und der Bereitstellung für rund 40.000 Beschäftigte elf Monate, und F13 steht seit Juli 2025 unter offener Lizenz zur Nachnutzung bereit. Der Rechtsrahmen steht ebenfalls: Vollautomatisierte Bescheide sind nach § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur dann zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift sie erlaubt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum bestehen. Über die Nachnutzung ist in Sachsen bislang nicht entschieden.
2.1 KI-Assistenzsystem für die Landesverwaltung
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis zum 31. März 2027 zu entscheiden, welche in einem anderen Land bereits betriebene Lösung sie nachnutzt, und diese binnen zwölf Monaten nach der Entscheidung allen Beschäftigten der Landesverwaltung bereitzustellen. Die Mitnutzung durch die Kommunen wird angeboten und bleibt freiwillig.
2.2 Musterdienstvereinbarung vor dem Produktivbetrieb
Die Staatsregierung wird aufgefordert, vor dem ersten Produktivbetrieb eine zwischen den Ressorts abgestimmte Musterdienstvereinbarung vorzulegen, die jedes Staatsministerium mit seinem Hauptpersonalrat in Kraft setzt. Sie enthält eine Positivliste zulässiger Anwendungsfälle mit Öffnungsklausel und schließt den Einsatz zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle aus.
2.3 Rechtsrahmen und Aufsicht
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Aufsicht über die KI-Systeme des Freistaates zu benennen, den Einsatz Künstlicher Intelligenz in jedem betroffenen Bescheid auszuweisen und Fehler- und Widerspruchsquoten der betroffenen Verfahren jährlich zu veröffentlichen.
2.4 Wechselklausel und KI-Register
Die Staatsregierung wird aufgefordert, keine Verträge ohne vertraglich und technisch gesicherte Austauschbarkeit des Sprachmodells zu schließen und ein öffentliches KI-Register des Freistaates zu führen, das Zweck, Rechtsgrundlage, Modell, Anbieter, Serverstandort und Betriebskosten ausweist.
3. Rechenleistung und Standort
In Frankfurt am Main rechnet der örtliche Versorger Mainova mit großen Neuanschlüssen erst ab Mitte der 2030er Jahre. Die verfügbare Anschlussleistung begrenzt damit die Ansiedlung. Seit dem 1. April 2026 vergeben die vier Übertragungsnetzbetreiber Anschlüsse an das Höchstspannungsnetz nicht mehr nach Eingangsreihenfolge, sondern nach dem Reifegrad eines Projekts; bewertet werden unter anderem Flächensicherung und Genehmigungsstand. Über Netzentgelte und Anschlussrecht entscheidet der Bund; über Flächensicherung und Genehmigungsstand entscheiden Regionalplanung und sächsische Behörden. Flächen dieser Größenordnung liegen außerhalb der Kernstädte, im ländlichen Raum und in den Revieren. Die europäische Ausschreibung für KI-Gigafabriken läuft seit dem 30. Juli 2026 und schließt am 12. November 2026, 16 Uhr.
3.1 Beteiligung an einer europäischen KI-Gigafabrik
Die Staatsregierung wird aufgefordert, öffentlich zu erklären, an welchen Konsortien für eine europäische KI-Gigafabrik sie sich mit welchen Zusagen zu Fläche, Netzanschluss und Ko-Finanzierung zukünftig beteiligt, oder darzulegen, warum keine Beteiligung zustande kommt.
3.2 KI-Infrastruktur im Strukturwandel
Die Staatsregierung wird aufgefordert, KI- und Recheninfrastruktur als eigenen Fokusbereich der zweiten Förderperiode im Mitteldeutschen Revier zu verankern, bevor die Fokusbereiche festgelegt werden; für das Lausitzer Revier sind sie bereits beschlossen.
3.3 Standortflächen planungsrechtlich sichern
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den regionalen Planungsverbänden und den Standortkommunen bis Ende 2027 zwei bis drei (unter Berücksichtigung der lokalen Wasserinfrastruktur und -versorgungssicherheit) geeignete Flächen für große Rechenzentren planungsrechtlich zu sichern, dort einen Umspannwerkstandort vorzubereiten und auf eine vorrangige Bearbeitung der Genehmigungsverfahren hinzuwirken.
3.4 Veröffentlichung freier Netzanschlusskapazitäten
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern bis Ende 2027 eine Karte der verfügbaren Netzanschlusskapazitäten zu veröffentlichen und damit der Pflicht vorzugreifen, die das Netzanschlusspaket des Bundes ab 2028 vorsieht.
4. Schule und Lehrerbildung
Seit dem Schuljahr 2025/26 können alle sächsischen Lehrkräfte den vom Sächsischen Bildungsserver entwickelten Assistenten KAI über Schullogin im Rahmen eines monatlichen Kontingents nutzen. Für Schüler ist er nicht freigegeben. Die landeseigene Dokumentation stellt das mit Stand 25. August 2026 ausdrücklich fest, obwohl das Kultusministerium einen Schülerzugang im Oktober 2025 für das Schuljahr 2025/26 angekündigt hatte. Ab dem Schuljahr 2026/27 überarbeitet der Freistaat erstmals seit 2004 alle 528 Lehrplandokumente zeitgleich. Die amtliche Ankündigung vom 11. August 2026 nennt Demokratie- und Medienbildung, Digitalisierung und sprachliche Bildung; Künstliche Intelligenz kommt darin nicht vor.
4.1 Zugang für Schüler
Die Staatsregierung wird aufgefordert, Schülern mit Beginn des Schuljahres 2028/29 einen altersgestuften und datenschutzkonformen Zugang zu generativer Künstlicher Intelligenz bereitzustellen, entweder über den Assistenten KAI, über den Beitritt zum ländergemeinsamen Schulchatbot AIS.chat oder im Rahmen vergleichbarer bis zu diesem Zeitpunkt entwickelter Modelle.
4.2 Künstliche Intelligenz in der Lehrplanmodernisierung
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz als verbindlichen, altersgestuften Bestandteil in die laufende Modernisierung aller 528 Lehrplandokumente aufzunehmen und den Zeitplan für die Überarbeitung der einzelnen Fächer und Schularten zu veröffentlichen.
4.3 Künstliche Intelligenz in der Lehramtsprüfungsordnung
Die Staatsregierung wird aufgefordert, KI-bezogene Kompetenzen mit der nächsten Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I als verpflichtenden Bestandteil der Bildungswissenschaften für alle Lehrämter zu verankern, wie es die Medienbildung dort bereits ist.
4.4 Verbindliche Regelung für Leistungsnachweise
Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Schülerzugang, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2028/29, eine verbindliche Regelung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Leistungsnachweisen vorzulegen, die den Arbeitsprozess und seine mündliche Darstellung stärker gewichtet als das abgegebene Schriftstück. Für die Bewertung von Prüfungsleistungen ist der Einsatz ausgeschlossen, und zwar für alle eingesetzten Werkzeuge.
4.5 Fortbildungsanspruch der Lehrkräfte
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass jede Lehrkraft eine anerkannte Fortbildung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Anspruch nehmen kann und diese auf die Fortbildungsverpflichtung nach § 40 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes angerechnet wird.
5. Wirtschaft und Gründungen
Der Freistaat fördert Gründungen über das Technologiegründungsstipendium, den Technologiegründerfonds Sachsen und die Förderrichtlinie Akzeleratoren. Rechenzeit lässt sich damit nicht beschaffen. Sie zu beantragen bleibt promovierten Forschern deutscher Hochschulen vorbehalten, der Zugang zu den Ressourcen von ScaDS.AI setzt Mitgliedschaft oder Kooperation voraus, und das KI-Rechenzentrum Leipzig soll erst in der ersten Jahreshälfte 2028 fertiggestellt sein.
5.1 Sächsische KI-Gründungsinitiative
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis Ende 2027 eine KI-Gründungsinitiative einzurichten, die Hochschulen, bestehende Gründerzentren, Unternehmen und private Investoren zusammenführt und öffentliche Beteiligungen an KI-Gründungen an privates Ko-Investment koppelt. Die Initiative wird bei bestehenden Einrichtungen angesiedelt.
5.2 Zugang zu Rechenzeit für Unternehmen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, Unternehmen und Start-ups bis Ende 2027 einen regulär buchbaren Zugang zu Rechenzeit auf den bereits vorhandenen öffentlich finanzierten Systemen zu eröffnen und das KI-Rechenzentrum Leipzig mit seiner Inbetriebnahme einzubeziehen.
5.3 Rechenkosten als förderfähige Position
Die Staatsregierung wird aufgefordert, Rechen- und Schnittstellenkosten bis Ende 2027 in den Förderrichtlinien für Gründung und Technologietransfer als förderfähige Position aufzunehmen.
6. Beschluss
Der Landestag der Jungen Union Sachsen und Niederschlesien beschließt die vorstehenden Forderungen und übermittelt sie der Sächsischen Staatsregierung, der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag und dem Landesvorstand.
Weitere Anträge
KI-Agenda für Leipzig
Fünf Forderungen an die CDU-Fraktion im Stadtrat: KI-Assistenz im Regelbetrieb, Leipzig als Pilotkommune, das Ergebnis der Smart City Challenge in den Regelbetrieb, ein Talent-Service in der Ausländerbehörde und mehr Netze am Internetknoten DE-CIX.
Antisemitismus entgegentreten
Die CDU Sachsen soll das Themenjahr 2026 nutzen, um linkem, religiösem und israelbezogenem Antisemitismus entgegenzutreten. Dazu gehören klare Regelungen für die Exmatrikulation von Studenten, die durch antisemitische Äußerungen oder Handlungen die Sicherheit jüdischer Menschen gefährden.
Ladenöffnung reformieren
Eine eigene Kategorie für Spätverkaufsstellen im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und die Klarstellung, dass personallose Automatenläden nicht unter die Öffnungsbeschränkungen fallen.
