JUAntrag
Ladenöffnung reformieren
Lebensrealität anerkennen: Ladenöffnung reformieren
- Beschluss
- Beschlossen im August 2026
- Gremium
- Kreisvorstand der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Sächsischer Landtag und Sächsische Staatsregierung
- Weg
- Eingereicht zum Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien am 26. September 2026
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
Inhalt des Antrags
Beschlusstext
Die Junge Union Sachsen und Niederschlesien fordert den Sächsischen Landtag und die Staatsregierung auf, das Sächsische Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) so zu ändern, dass eine eigene Kategorie von Spätverkaufsstellen („Spätis“) geschaffen wird, die aufgrund begrenzter Verkaufsfläche, eines auf Waren des täglichen Bedarfs beschränkten Sortiments und überwiegenden Außer-Haus-Verzehrs von den allgemeinen Ladenschlusszeiten ausgenommen werden und über 22 Uhr hinaus sowie an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
Spätverkaufsstellen im Sinne dieses Antrags sollen insbesondere solche Verkaufsstellen sein, die eine deutlich begrenzte Verkaufsfläche nutzen, ein im Wesentlichen auf Getränke, Snacks, Tabak- und Presseerzeugnisse sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs reduziertes Sortiment führen und keine vollwertige Konkurrenz zum klassischen Lebensmittelvollsortiment darstellen.
Die Junge Union Sachsen und Niederschlesien fordert den Gesetzgeber zudem auf klarzustellen, dass reine, personallos betriebene Automatenverkaufsläden, in denen der Warenverkauf ausschließlich über Automaten ohne Einsatz von Personal erfolgt, nicht den Öffnungsbeschränkungen für klassische Verkaufsstellen unterfallen und daher grundsätzlich an allen Tagen rund um die Uhr betrieben werden dürfen, sofern die Einhaltung von Jugendschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen sichergestellt ist.
Begründung
Die Lebensrealität in sächsischen Städten und Gemeinden hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert: Schichtarbeit, flexiblere Arbeitszeiten, ein wachsender Anteil von Studenten, Touristen und Pendlern sowie veränderte Konsumgewohnheiten führen dazu, dass der Bedarf an Waren des täglichen Bedarfs auch außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten besteht. Das derzeitige Sächsische Ladenöffnungsgesetz erlaubt Verkaufsstellen grundsätzlich nur montags bis sonnabends von 6 bis 22 Uhr zu öffnen, während Ausnahmen vor allem für Bäckereien, Tankstellen oder bestimmte touristische Orte gelten; eine eigenständige Kategorie für Spätverkaufsstellen oder reine Automatenverkaufsläden ist bislang nicht vorgesehen. Andere Bundesländer zeigen, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen rechtssicher von Ladenschlussbeschränkungen ausgenommen werden können, sofern kein Personal eingesetzt wird und der Schutz von sonstigen Sonn- und Feiertagen gewahrt bleibt.
Gerade im ländlichen Raum, in dem klassische Einzelhandelsstrukturen seit Jahren unter Druck stehen und Dorfläden, Bäckereien oder kleinere Supermärkte schließen, können Automatenläden und andere personallose Konzepte eine niedrigschwellige und wirtschaftlich tragfähige Möglichkeit sein, die Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen und Versorgungslücken zu schließen. Spätis und Automatenläden schaffen zudem wohnortnahe Angebote, erhöhen durch beleuchtete, frequentierte Orte die subjektive Sicherheit und tragen zur Belebung innerstädtischer Quartiere und Ortskerne bei, ohne den klassischen Einzelhandel oder den Sonntagsschutz grundlegend infrage zu stellen. Eine gezielte, rechtssichere Privilegierung von Spätverkaufsstellen mit begrenzter Verkaufsfläche und Sortiment sowie von personallosen Automatenläden trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung, stärkt die Attraktivität urbaner und ländlicher Räume und ermöglicht zugleich klare Rahmenbedingungen für Kommunen, Anwohner und Betreiber.
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