JUAntrag
Organspende-Register ohne eID
Klarheit in der Organspende auch ohne eID: Eintragungen im Organspende-Register unkomplizierter ermöglichen sowie Entscheidungen vermehrt abfragen
- Beschluss
- Beschlossen im August 2026
- Gremium
- Kreisvorstand der Jungen Union Leipzig
- Adressat
- Landestag der JU Sachsen und Niederschlesien
- Stand
- Fassung des Antragsbuchs zum Landestag am 26. September 2026
Inhalt des Antrags
Beschlusstext
Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten für eine Eintragung in das 2024 eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) des BfArM zu erweitern und aktiver zu bewerben. Neben einer Registrierung über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion soll zukünftig auch eine Eintragung bei Institutionen wie Bürgerämtern, Hausärzten, Apotheken und Krankenkassen ermöglicht werden. Eben diese sollen zusätzlich dazu verpflichtet werden, Bürger/Kunden regelmäßig (bspw. beim Ausstellen neuer Personalausweise oder beim Wechsel der Krankenversicherung) nach ihrer Entscheidung bezüglich einer Organspende zu fragen.
Begründung
Im laufenden Jahr standen laut BIÖG 8207 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation — eine Zahl, die bei weitem nicht durch aktuell stattfindende Organspenden gedeckt ist, obwohl laut BZgA rund 85 % der Deutschen dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenübersteht. Mit 11,8 Spendern pro eine Million Einwohner zählt Deutschland im europäischen Vergleich jedoch eine relativ geringe Anzahl realer Organspenden (IRODaT).
Dieses Problem sollte im März 2024 durch die Einführung des Organspende-Registers angegangen werden. Dieses verzeichnet bisher jedoch erst etwa 600.000 Registrierungen (BIÖG) — unter anderem, weil eine Eintragung mit einem vergleichsweise komplexen Prozess unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion verbunden ist. Daher ist es notwendig, Möglichkeiten zu schaffen, auch ohne aktive Nutzung einer eID sowie ohne fortgeschrittene IT-Kompetenz eine Eintragung vorzunehmen.
Besonders geeignet sind an dieser Stelle vertrauenswürdige Institutionen der Gesundheitsversorgung und staatlichen Verwaltung, die über ihren regelmäßigen Bürger- und Kundenkontakt sowie die dort ohnehin stattfindende Identitätskontrolle zuverlässige und analoge Anlaufstellen für eine Registrierung beim Organspende-Register darstellen und zusätzlich bei routinemäßigen Verwaltungsprozessen auch eine Entscheidung zur Organspende abfragen könnten — um dadurch nicht nur die Zahl registrierter Spender zu erhöhen, sondern vor allem auch Klarheit über die individuelle Präferenz jedes Patienten zu schaffen
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